Schreiben für behinderte Menschen

Texte und Inhalte für Behinderte müssen besonderen Ansprüchen nachkommen. Es gibt Fettnäpfchen, in die unachtsame Autoren treten können – das ist der offensichtlichste Punkt. Die entstandenen Texte müssen aber auch für Menschen jedweder Behinderung zugänglich sein. Das stellt nicht nur den Autoren selbst vor eine Herausforderung, sondern auf denjenigen, der die Texte an den Mann bringt.

Vor der Erstellung des Textes sollte man durchgehen, welche Arten der Behinderung es gibt und welche Menschen man anspricht. Einige Behinderte haben sich mit ihrem Handicap abgefunden und können darüber lachen – davon sollte man aber nicht ausgehen. In einen Text, der für blinde Menschen verfasst wurde, sollte man beispielsweise Wörter und Wendungen vermeiden, die auf die Sehkraft anspielen. Das mag selbstverständlich erscheinen – allerdings kommen solche Begriffe in vielen Wendungen vor, da die intakte Sehkraft für die meisten Menschen alltäglich ist. Es empfiehlt sich, den Text nach der Erstellung noch einmal auf diese Kriterien hin zu untersuchen und ihn notfalls abzuändern.

Wichtig bei Texten für Behinderte ist auch die Form der Darstellung. Am leichtesten gestaltet sie sich bei Gehörlosen: Ihnen kann man problemlos ein Schriftstück präsentieren. Man muss dabei lediglich beachten, dass eine musikalische Untermalung eines Textes keinen Sinn macht und Hörbücher ihnen keinen Gewinn bringen. Alles Relevante muss zwingend im Text untergebracht sein – nötigenfalls mit Anmerkungen, wie sich die dazugehörigen Geräusche gestalten. Sehbehinderte hingegen haben es schwieriger, einen Text aufzunehmen. Man kann ihnen das Dokument in der Braille-Schrift vorlegen, damit sie mithilfe ihres Tastsinns in den Fingerspitzen lesen können. Eine Alternative dazu stellt die Bereitstellung des Textes als Audiodatei dar. Sofern das Gehör des Sehbehinderten intakt ist, kann er sich den Text vorlesen lassen und bekommt einen gleichwertigen Eindruck wie bei der Lektüre.

Bei Texten für Menschen mit geistiger Behinderung gibt es Beratung, beispielsweise bietet die Lebenshilfe „Prüferinnen und Prüfer für Leichte Sprache“. Gerade im Internet gibt es Verordnungen zum Thema Barrierefreiheit, die derzeit allerdings nur für Einrichtungen des öffentlichen Rechts verbindlich sind, die dem Bund untergeordnet sind.

  • Veröffentlicht in: Schreiben am 2. Juli 2010

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